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Teilnahmevereinbarung vom Februar 2014

Absatz 1

Das Luzerner Tauschnetz (LTN) ist eine Interessengemeinschaft, die den Teilnehmenden ermöglichen will, untereinander Dienstleistungen und allenfalls Waren auszutauschen ohne Bezahlung von Geld. Sie soll den Einzelnen ermöglichen, eigene Talente und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen und den Zusammenhalt und sozialen Kontakt untereinander fördern. Als Verrechnungseinheit (Währung) gilt die Zeit. Getragen wird das LTN durch den Trägerverein Luzerner Tauschnetz.

Absatz 2

Jeder Tauschhandel wird in einer geschützten Tauschplattform auf der Website erfasst. Der Teilnehmer erhält zwecks Zugang zur Plattform kostenlose Unterstützung und Internetzugang in den Treffs. Der Austausch zwischen zwei Tauschwilligen wird in Stunden und Minuten berechnet. Jedes Mitglied führt sein eigenes Konto. Die Transaktionen sind gratis. Es hat das Recht, die Buchungs-Transaktionen via autorisierte Person durchführen zu lassen. Der Saldo des Zeitkontos darf 20 Minusstunden nicht unterschreiten. Eine Pluslimite existiert nicht, während dem Jahr kann unbeschränkt Zeit angesammelt werden. Jeweils am 30. November (Stichtag) werden vom Stundenkonto des Mitglieds die Stunden auf ein Überschusskonto umgebucht, die über der Limite von +30 liegen. Wenn das Mitglied dem Vorstand bis zum Stichtag aufzeigen kann, wie und bis wann es die Überschussstunden ausgeben will, werden die verbleibenden Stunden oberhalb der Limite erst nach Ablauf der vereinbarten Frist umgebucht. Über die Verwendung der Zeit auf dem Überschusskonto entscheidet die folgende Februar-Vollversammlung.

Absatz 3

Die Teilnehmenden verpflichten sich, keine Geldforderungen für geleistete Dienste zu stellen. Wenn vereinbart, kann für Materialien, die zur Ausführung eines Dienstes (Ersatzteile für Reparaturen, etc.) ausserhalb des Tauschnetzes gekauft werden müssen, ein Selbstkostenpreis verlangt werden.

Absatz 4

Das Tauschnetz organisiert regelmässige Tauschtreffs und erstellt für alle Teilnehmenden eine Marktzeitung (Übersichtsliste von allen Angeboten und Nachfragen). Das LTN unterhält eine Website und aktualisiert die Marktzeitung und andere Informationen regelmässig. In der Marktzeitung werden Angebote und Nachfragen nicht mit Namen und Adressen, sondern mit einem Code, der allen Teilnehmenden zugeteilt wird, identifiziert.

Absatz 5

Kein Teilnehmer und keine Teilnehmerin ist verpflichtet, ein Tauschgeschäft auszuführen oder auf ein Angebot einzugehen; jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Tauschenden; die Tauschenden handeln in eigener Verantwortung. Das LTN übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für innerhalb des Tauschnetzes durchgeführte Tauschaktionen.

Absatz 6

Für die Vereinsinfrastrukturarbeiten werden je nach Möglichkeit und Budget 3/4 des Arbeitspensum in Zeit vergütet. Zur Erledigung verschiedener Infrastrukturaufgaben im Tauschnetz (Versand, Administration, Arbeitsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) leistet jede/r Teilnehmer/in einen Jahresbeitrag. Dieser setzt sich zusammen aus einem Zeitbeitrag und einem Geldbeitrag. Pro Jahr beträgt der Zeitbeitrag 2.5 "Netzstunden" und der Geldbeitrag Fr. 30.-. Für Studierende, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistung Beziehende gilt ein reduzierter Jahresbeitrag von Fr. 20.-. Jedes Neumitglied ist im Eintrittsjahr von der Netzstunden-Belastung befreit und erhält ein Startguthaben aus dem Netzstunden-Budget.

Absatz 7

Es ist die Sache jedes Teilnehmers und jeder Teilnehmerin darauf zu achten, nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen einer Berufsgruppe zu verstossen. Das Tauschnetz behält sich vor, unpassende und unsittliche Tauschangebote und Tauschgesuche auszuschliessen.

Absatz 8

Beim Austritt muss das Tauschkonto des Mitglieds einen Gesamtsaldo von 0 Stunden aufweisen. Plusstunden fallen ans Tauschnetz (LT000); Minusstunden müssen vor dem Austritt ausgeglichen werden. In Ausnahmefällen können die Netzstunden durch je Fr. 20.- ersetzt werden. Der Vorstand entscheidet über Ausnahmefälle. Der Vorstand entscheidet auch über den Ausschluss eines Mitglieds, falls dieses seinen Geld- oder Zeitbeitrag nicht bezahlt hat.

Absatz 9

Struktur und Arbeitsweise des LTN werden regelmässig, unter Einbezug der praktischen Erfahrungen, evaluiert und den Bedürfnissen angepasst. Entscheidungen werden durch das einfache Mehr der Anwesenden an den Tauschnetz-Vollversammlungen getroffen (ausgenommen Aufgaben, die gemäss Statuten den Organen des Trägervereins vorbehalten sind). Die eingesetzten Organe des Trägervereins sind für die Organisation der Aktivitäten des Tauschnetzes zuständig.

Absatz 10

Das LTN führt eine Vereins-Zeitbuchhaltung, welche vom Netzstunden-Hüter überwacht wird. Zwecks Ausgleich der Netzstunden-Bilanz (Organisationskonto) darf der Vorstand den Mitgliedern Stunden abkaufen.

Luzern, 20. Februar 2014


» Teilnahmevereinbarung Februar 2014 (PDF-Version)



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